Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 06.03.2024

Gesellschaft im Wandel gUG (haftungsbeschränkt), vertreten d. Geschäftsführer: Shai Hoffmann, c/o Richter & Poweleit, Bessemerstr. 2 – 14, 12103 Berlin
Sitz der Gesellschaft: Berlin, HRB 221940 (AG Berlin Charlottenburg)
E-Mail: info@gesellschaftimwandel.org, Telefon: +49 (0)30 2180 8319

1. Geltungsbereich der AGB

Diese AGB gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft im Wandel (im Folgenden „GiW“) und Kund*innen im unterneh-merischen Bereich (B2B), darunter vor allem Gesellschaften, Vereine, Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts.

2. Leistungen

GiW bietet insb. folgende Leistungen an: Trialoge, Schulungen, (Teilnahme an) Podiumsdiskussionen, Erstellung von (Schulungs-)Unterlagen.

3. Angebote

Angebote von GiW sind freibleibend.

4. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt mit Erhalt der Auftragsbestätigung von GiW.

5. Durchführung der Leistungen

GiW darf für die Durchführung der Leistungen weitere Auftragnehmer*innen, insb. Expert*innen und/oder Pädagog*innen beauftragen.
Trialoge, Schulungen, etc: GiW benötigt ein sicheres Umfeld, insb., wenn es sich um Leistungen zu einem politischen Thema (wie dem Nahostkonflikt) handelt.
Erstellung von (Schulungs-)Unterlagen, etc.: Die Übergabe offener Dateien, insb. von Quellcode ist nicht geschuldet. Leistungen gelten als abgenommen, sofern nicht binnen 5 Werktagen nach Erhalt Mängel gerügt werden (schriftlich / per E-Mail).

6. Mitwirkungspflichten der Kund*innen

Bei der Durchführung von Trialogen, Schulungen, etc. sind seitens der Kund*innen entsprechende Vorkehrungen, sowohl in technischer als auch in tatsächlicher Hinsicht zu treffen, die ein sicheres Umfeld gewährleisten.
Die Kund*innen verpflichten sich, GiW sämtliche für die Durchführung relevanten Informationen (insb. allgemeine Unternehmensinformationen, detailliertes Briefing, Kontaktdaten, Mitteilung von Fristen) umgehend nach Vertragsschluss zu verschaffen sowie sämtliche erforderlichen Genehmi-gungen zu erteilen.
Die Kund*innen versichern, zur Nutzung aller übermittelten Daten und Unterlagen berechtigt zu sein und halten GiW insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

7. Lieferung

Liefertermine sind in Textform zu bestätigen und nur verbindlich, sofern die Kund*innen ihren Pflichten gemäß Ziff. 6 nachgekommen sind. Sie verlängern sich bei nicht im Risikobereich der GiW stehenden Ereignissen, die für die Einhaltung der Fristen erheblich sind, um die Dauer des Ereignisses.
GiW hat den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich anzuzeigen.
Die Kosten der Lieferung (Verpackung, Porto, Fracht, Versicherungen o.ä.) werden den Kund*innen in Rechnung gestellt. Die Abnahme der Arbeiten kann nicht aus gestalterisch-künstlerischen, inhaltlichen oder textlichen Gründen verweigert werden. Mängelansprüche sind insoweit ausge-schlossen.
Im Verzugsfalle ist GiW eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
Leistungen der GiW sind, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, mit einem Stundensatz in Höhe von EUR 150,- netto zu vergüten. Soweit die Arbeiten die (voraussichtliche) Dauer von 1 Monat überschreiten, berechnet GiW (anteilig) monatsweise.
Fahrt- und Reisekosten, inklusive Kosten der erforderlichen Versicherungen hierfür, werden im üblichen Umfang oder belegweise berechnet. Bei der Nutzung eines PKW wird die jeweils aktuelle Berechnung des ADAC angesetzt.
Für die Übergabe offener Dateien wird ein Aufschlag in Höhe von 100% der Auftragssumme (fest oder stundenweise) inkl. der ggf. darüber hinaus zu vergütenden Arbeitsstunden berechnet.
Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Vermögensverschlech-terung, insb. Wechsel- und Scheckproteste führen zur sofortigen Fälligkeit aller Forderungen gegen die Kund*innen.

9. Urheber- und Nutzungsrechte

An den Leistungen der GiW bestehen Urheber- und Nutzungsrechte. Die Urheberrechte verbleiben stets bei GiW bzw. deren Auftragnehmer*innen. GiW räumt den Kund*innen daher – Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung (Honorar zzgl. Nutzungsgebühren) – in dem jeweils erforderlichen Umfang die zur Erreichung des jeweiligen Vertragszwecks erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Mangels anderweitiger Vereinbarung wird stets nur ein einfaches, zeitlich und räumlich auf den kleinstmöglichen Umfang beschränktes Nutzungs-recht eingeräumt. Die Arbeiten werden den Kund*innen im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG, vorbehaltlich etwaiger Zurückbehaltungsrechte, anvertraut.
Eine weitergehende Übertragung (auch nur in Teilen) von Nutzungsrechten und jedwede Einräumung von Unterlizenzen an Dritte durch die Kund*innen sowie jede auch nur geringfügige Bearbeitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GiW.
Die Kund*innen verpflichten sich, bei der Nutzung der Arbeiten der GiW einen branchenüblichen Vermerk wie folgt anzubringen:
"Urheberrechte: Gesellschaft im Wandel“
gut sichtbar mit einer Verlinkung zu der aktuellen URL der Website der GiW.

10. Eigentums- und Zurückbehaltungsrecht

Das Eigentum an Leistungen verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bei GiW.
GiW behält sich insoweit vor, Zurückbehaltungsrechte, auch durch die Einbehaltung von Dokumenten und Dateien, geltend zu machen. Es besteht weder eine Herausgabe- noch eine Aufbewahrungspflicht.
Die Übermittlung von Dateien (auch im Original) erfolgt lediglich zum Zwecke der Nutzung durch die Kund*innen. Originale sind nach einer angemessenen Frist unbeschädigt zurückzugeben.

11. Haftung

GiW haftet nur für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt, ebenso Schäden, die auch auf einer nur leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.
Hinsichtlich der Tätigkeit von Auftragnehmer*innen ist die Haftung von GiW auf das Auswahlverschulden beschränkt. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.
Die Kund*innen haften für die übermittelten Daten, Informationen und Unterlagen und halten GiW insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

12. Kündigung

GiW ist berechtigt, bei Verletzungen der Mitwirkungspflichten gemäß Ziff. 6 den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Die vereinbarte Vergütung ist im Fall der Durchführung von Trialogen, Schulungen, etc. dennoch vollständig zu zahlen.
Kündigt eine der Parteien die Zusammenarbeit aus einem sonstigen wichtigem Grund, so sind die bisher erbrachten Leistungen von GiW anteilig, mindestens jedoch in Höhe von 10% der Netto-Auftragssumme zu zahlen.
Den Kund*innen bleibt der Nachweis eines geringeren (Schadens-)Betrages vorbehalten. Die Kündigung hat in Textform, unter Angabe der Gründe zu erfolgen.
Weitergehende Schadenersatz- und / oder Aufwendungsersatzansprüche und / oder Schmerzensgeldforderungen bleiben vorbehalten.

13. Verjährung

Abweichend von gesetzlichen Regelungen beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche der Kund*innen aus Sach- und Rechts-mängeln ein Jahr ab Leistungserbringung durch GiW.
Dies gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadenersatz-ansprüche der Kund*innen, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsregeln würde zu einer kürzeren Verjährung führen.

14. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Unterneh-menssitz der GiW. GiW ist berechtigt, Rechtsstreitigkeiten auch an dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand der Kund*innen zu führen.
Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.
Änderungen dieser AGB sowie mündliche Nebenarbeiten bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ausreichend).
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Es gilt in diesem Fall die gesetzliche Regelung, mangels einer solchen gilt diejenige Regelung, die dem Sinn und Zweck dieser AGB am Nächsten kommt.